Ein Projekt der Universität Kassel
Fachbereich ASL
 
   

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Gesamtenwicklung
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Bebauungstypologien
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Entwicklungsbereich Liethen
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Entwicklungsbereich Leineaue
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Einleitung

Eine zentrale Aufgabe eines Flächennutzungsplans ist die Festsetzung von Wohnbauflächen. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan ist die Basis zur Erstellung von Bebauungsplänen, auf deren Grundlage dann tatsächlich gebaut werden kann.

Im Idealfall fußt die Menge an ausgewiesenen Wohnbauflächen auf einer genauen Prognose des Bedarfs. Dieser ist allerdings nicht immer präzise zu ermitteln. Zudem haben viele Gemeinden aus verschiedenen Gründen ein großes Interesse daran, möglichst viele Wohnbauflächen auszuweisen. Deshalb werden von der übergeordneten Raumplanung oftmals mengenmäßige Festlegungen für einzelne Gemeinden getroffen, damit es innerhalb eine Region nicht zu einem Überangebot an Bauflächen kommt.

Wohnungsmarkt

Der Mietwohnungsmarkt in Heilbad Heiligenstadt ist durch ein Defizit an nachfragegerechten Wohnungen gekennzeichnet. Die Nachfrage, auch aus dem Umland, konzentriert sich auf qualitativ hochwertigen und gut modernisierten Wohnraum in attraktiven Lagen zu angemessenen Mieten. Der Großteil des Wohnungsleerstandes besteht aus Wohnungen, die teilweise noch unsaniert oder lediglich teilsaniert sind und/oder sich in den mittleren (Auf der Rinne) bis einfachen (Liethen II) Lagen befinden (Wohnungsleerstand Heilbad Heiligenstadt im Jahr 2000: 878 Wohnungen). Die Bestände in Großsiedlungen können durch Rückbau- und Abrissmaßnahmen, Umbau und Neubau qualitativ aufgewertet werden. Die bestehende und zukünftige Nachfrage kann hiermit aber nicht befriedigt werden.
Der Eigenheimmarkt ist in Heilbad Heiligenstadt ähnlich strukturiert wie in anderen ländlichen Räumen. Die Nachfrage bezieht sich im Wesentlichen auf freistehende Einfamilienhäuser, da viele Bürger ihre eigenen "vier Wände mit Garten" anstreben.


Wohnbauflächenbedarf der Gemeinde Heiligenstadt

Die Ermittlung des Flächenbedarfs für Heiligenstadt basiert auf einem Gutachten, dass 2002 im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept erstellt wurde. Daraus geht hervor, dass Heiligenstadt trotz sinkender Einwohnerzahlen im Landkreis, bis 2015 einen leichten Anstieg in der Einwohnerzahl verzeichnen kann. Da man davon ausgeht, dass die Haushaltsgrößen in Zukunft weiter abnehmen werden, kommt man so zu einem Bedarf von über 7000 Wohneinheiten, die nur zum Teil über leer stehende Wohneinheiten gedeckt werden können. Insgesamt ergibt sich bis 2015 ein Neubaubedarf von 255 Einheiten, die nach der Prognose ca. 20ha neues Bauland erfordern. Damit läge die Gemeinde in etwa auf dem im Regionalen Raumordnungsplan für Heiligenstadt festgelegten Niveau von 19ha neuer Wohnbaufläche.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes sieht allerdings eine Ausweisung von ca. 40ha vor und liegt damit also fast zweimal so hoch wie bei der eigenen Prognose und der Festsetzung des Raumordnungsplanes. Das wird damit begründet, dass man die Flächen in drei Prioritätsstufen eingeteilt habe. In die höchste Stufe fallen vor allem bereits angefangene Bebauungspläne, die mit großer Sicherheit in der nächsten Zeit verfügbar werden. In diese Kategorie sind 8,4ha Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Kategorie 2 (mittlere Priorität) fallen vor allem die Flächen Hohes Rott (12,3 ha) und Hoher Rain (9,0 ha). Diese Gebiete sind als konkurrierend anzusehen. Das heißt, das Ziel der Gemeinde ist es, lediglich eine der beiden Flächen zu entwickeln. Da beide Flächen mit unterschiedlichen Problemen behaftet sind, will die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt noch keine der beiden Flächen ausschließen, und weist daher beide im Flächennutzungsplan aus. Sollte die Wahl der Stadt auf die Entwicklung am Hohen Rott fallen ergeben sich also insgesamt 21 ha, was nah an der Prognose, und der Forderung der Raumordnung liegt. Die Entwicklung am Hohen Rain würde insgesamt zu 17,8 ha führen.

Bei den Flächen der Kategorie 3 geht die Stadt davon aus, dass sie im Planungszeitraum des Flächennutzungsplan (ca. 15 Jahre) nicht realisieren werden müssen, mit ihnen verbliebe der Gemeinde allerdings ein höherer Spielraum bei der Entwicklung der Siedlungsfläche.


Wo werden die wesentlichen neuen Wohnbauflächen ausgewiesen?

Auf dem Hohen Raine / Über der Honiggrube


Die Entwicklung "Auf dem hohen Raine" gliedert sich in drei Bereiche. Der westliche Teil zählt zur Prioritätsstufe I, hier soll also zeitnah ein Bebauungsplan erstellt werden. Das hat vor allem den Grund, dass einige Eigentümer in diesem Bereich ihre bestehenden Datschen in Wohngebäude umgebaut haben. Hier soll nachträglich die Umwidmung in ein Wohngebiet erfolgen. Die beiden anderen Flächen (südlich, und östlich der erstgenannten) sollen mit der Prioritätsstufe 2 entwickelt werden. Zurzeit befinden sich hier noch Kleingärten und landwirtschaftliche Nutzfläche, die in Wohnbauflächen umgewandelt werden sollen.

Die Flächen der Prioritätsstufe 1 belaufen sich auf ca. 8 ha ( 6 ha Wohnfläche und 2 ha Grünfläche), und die Flächen der Stufe 2 auf ebenfalls ca. 8 ha (ebenfalls mit ca. 2 ha Grünfläche)

Problematisch an diesem Gebiet sind im Wesentliche zwei Punkte: Einmal die Schallemissionen der B80, sowie die Emissionen der auf der anderen Straßenseite liegenden Gewerbebetriebe. Auf Teilen der Entwicklungsfläche werden laut der Schallemissionsprognose die zulässigen Grenzwerte für Wohngebiete überschritten. Wenn im entsprechenden Bebauungsplan allerdings Vorschriften zur Installation passiver Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden (zum Beispiel schallisolierte Fenster und Fassadenmaterialien) enthalten sind, könnte hier trotzdem gebaut werden. Der zweite Punkt ist der Widerstand einiger Grundstücksbesitzer, die um ihre Kleingärten fürchten, wenn die Fläche in ein Wohngebiet umgewandelt werden soll. Zwar ist es nicht möglich sie zu enteignen, allerdings hätten sie im Falle der Entwicklung der Fläche einen Anteil der Erschließungskosten zu tragen, was für viele eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten würden.


Hohes Rott / Galgenhügel


Um die Siedlungsentwicklung in nordöstlicher Richtung abzuschließen, soll auf der Fläche "Hohes Rott" ebenfalls Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Hier sind drei Bereiche zu unterscheiden. Zunächst soll mit hoher Priorität im östlichen Bereich der Fläche ein Wohngebiet entstehen, das von örtlichen Betrieben für ihre Angestellten errichten werden soll (2,4 ha). Der westlich daran angrenzende Bereich (12,2 ha Wohnfläche und 2 ha Grünfläche) soll mit Prioritätsstufe zwei in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Südlich davon wird eine weitere Fläche mit Prioritätsstufe drei ausgewiesen.

Bei diesen Flächen findet ein erheblicher Eingriff in die Landschaft statt. In den Flächen befinden sich zudem Biotope (Streuobstwiesen) die unter Naturschutz stehen, und deren Überbauung, bzw. Abschneiden vom Landschaftraum an andere Stelle ausgeglichen werden müsste. Ein weiteres Problem stellen die Emissionen einer benachbarten Rohstoffabbaufläche dar, die aber durch Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel einem Lärmschutzwall) behoben werden kann.

 

Weitere Informationen:

Erläuterungsbericht Kapitel 4 "Vorrausschätzung des Flächenbedarfs"
Erläuterungsbericht Kapitel 5.7 "Resumee"

 

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