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Einleitung
1929 erlangte
die Stadt Heiligenstadt die Anerkennung Kneipp-Kurort, 1950 wurde
das Prädikat Heilbad verliehen. Kurwesen, Gesundheitstourismus
und Wandertourismus haben im Jahr 2004 zu ca. 119.000 Übernachtungen
geführt.
Eine Besonderheit im Tourismusbereich sind die Angebote für
geistig sowie körperlich behinderte Menschen. Behindertenfreundliche
Unterkünfte, spezielle Wanderwege, die auch für Rollstuhlfahrer
nutzbar sind und die großteils baulich barrierefrei gestaltete
Stadt zeugen von dieser speziellen Ausrichtung.
Daher spielt
das Thema Tourismus im Flächennutzungsplan der Gemeinde Heilbad
Heiligenstadt eine zentrale Rolle. Ziel der Gemeinde ist es einerseits
eine Ausweitung und Qualitätssteigerung beim Kurtourismus zu
erreichen, und zum anderen Heiligenstadt als Tagungs- und Kongressstandort,
zum Beispiel für Medizinerkongresse, zu profilieren. Ein wichtiger
Schritt in diese Richtung ist der geplante Bau eines Hotels (250
Betten) in der Nähe des bereits bestehenden Vitalparks.
Ausbau des
Heilbads Heiligenstadt zum Tagungs- und Kongressstandort
Standort Vital-Park
Die Planungen
für ein Hotel mit 250 Betten am Standort des Vital-Parks sind
bereits weit fortgeschritten. Der Baubeginn des Objektes ist für
Ende des Jahres 2005 anvisiert. Der Bau des Hotels wird zu einer
deutlichen Belebung des, mit dem Kursektor eng verbundenen, Tourismusbereiches
führen. Auf der Grundlage der erweiterten Hotelkapazität,
könnte Heilbad Heiligenstadt in Zukunft Pauschalreisen im Gesundheits-
und Erholungssektor anbieten. Mit dem Vital-Park in unmittelbarer
Nähe und den anderen Kureinrichtungen (Kurparkklinik, Kurpark)
sowie der fußläufig erreichbaren Altstadt, stehen den
Gästen hervorragende Kur- und Urlaubsbedingungen zur Verfügung.
Der Flächennutzungsplan unterstützt diese Entwicklung,
indem er die Vorraussetzungen für eine Entwicklung der Leineaue
einerseits als Kur- und Tourismusgebiet und andererseits als attraktiven
Grünzug schafft.
Standort Brauhausplatz
Für den
Standort des ehemaligen Brauhauses in der Kernstadt ist bereits
ein Bebauungsplan mit der Festsetzung "Sondergebiet Hotel"
erlassen worden. Allerdings hat sich bisher kein Investor gefunden
der bereit wäre an dieser Stelle zu bauen.
Derzeit werden über einen städtebaulichen Ideenwettbewerb
Vorschläge für eine anderweitige Entwicklung (z.B. Einfamilienhausbebauung
in Kombination mit Hotel) der Fläche gesucht. Da es allerdings
bisher keine neuen Vorschläge gibt, weist der Flächennutzungsplan
die Flächen weiterhin als Sonderfläche für einen
Hotelbau aus.
Sportanlagen

Die wichtigsten
Maßnahmen in diesem Bereich sind die Verlagerung des Stadions
"Gesundbrunnen", und die geplante Entwicklung einer Fläche
zur Freizeit- und Sportnutzung im Nordosten der Kernstadt.
Die Fläche des Sportplatzes "Gesundbrunnen" soll
der Erweiterung des Kurparks dienen, und gegebenenfalls zum Bau
weiterer Kureinrichtungen in Verbindung mit dem Vital-Park zur Verfügung
stehen. Dadurch fällt dieser Sportplatz aus der Nutzung weg.
Die Entwicklung der Fläche für Zwecke des Kur-, Freizeit-
und Tourismuswesens mit ggf. baulichen Nutzungen und die damit verbundene
Ausweisung als entsprechende Sonderbaufläche steht in Konflikt
mit dem bestehenden Wasserschutzgebiet in diesem Bereich. Da eine
Lösung dieses Planungskonfliktes derzeit nicht absehbar ist,
stellt der Flächennutzungsplan diese Flächen weiterhin
als Sportflächen gemäß ihrer baulichen Ausprägung
dar.
Nordöstlich des Sportparks sowie der ausgewiesenen Flächen
für einen neuen Sportplatz sind Flächen für noch
nicht näher bestimmte flächenextensive, freiraumbezogene
Sport- und Freizeitnutzungen (z.B. Golfplatz, Walking-Park u.ä.
) ohne große baulichen Anlagen vorgesehen. Mit der Schaffung
von Sport- und Freizeitnutzungen soll eine Aufwertung des nördlichen
Stadtbereiches für Freizeit und Sport hergestellt werden, die
die Perspektive Heiligenstadts als Kur- und Tourismusstandort stützen
und festigen soll. Mit dieser Ausweisung wird zunächst eine
grundsätzliche Entscheidung zur grünräumlichen Aufwertung
des Standortes getroffen und eine Einbindung in das für die
Stadt Heiligenstadt wirtschaftlich wichtige Kur- und Tourismuswesen
planerisch vorbereitet.
Weitere Informationen:
Sportanlagen:
Erläuterungsbericht, Kap. 5.4.3
Schutzgebiete: Erläuterungsbericht,
Kap. 3.1.5
Leineaue: Stadtentwicklungskonzept,
Interventionsgebiet Leineaue (pdf - 2,5 MB)
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